Stand: Juni 2026 (Version 2.0) | Gültig ausschließlich für gewerbliche Händler mit Sitz in Deutschland
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen
und gewerblichen Händlern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, nachfolgend „Händler") über die Nutzung des Händler-Portals von CarAngebot.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht anerkannt, es sei denn, CarAngebot stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Es gelten ergänzend die Datenschutzerklärung sowie die Nutzungsbedingungen.
(1) CarAngebot betreibt eine Online-Vermittlungsplattform, die Anfragen von Privatpersonen zum Verkauf oder zur Inzahlungnahme von Fahrzeugen an angemeldete Händler in Deutschland weiterleitet.
(2) Die Leistungen von CarAngebot gegenüber dem Händler umfassen insbesondere:
Unverbindlichkeit der Angebote auf Plattform-Ebene:
Sämtliche Angebote, die der Händler über CarAngebot abgibt, sind unverbindliche Vorab-Schätzungen auf Basis der Angaben und Fotos der Privatperson. Eine rechtsverbindliche Kaufvereinbarung kommt erst beim persönlichen Kontakt zwischen Händler und Privatperson, in der Regel nach Begutachtung des Fahrzeugs vor Ort, zustande. Auf der Plattform selbst werden keine bindenden Kaufverträge abgeschlossen.
(3) CarAngebot ist ausschließlich Vermittler. Der Kauf- bzw. Inzahlungnahme-Vertrag kommt direkt zwischen dem Händler und der Privatperson zustande. CarAngebot wird in keinem Fall Vertragspartei.
(4) Die Verteilung der Anfragen an passende Händler erfolgt automatisiert nach regionalen und markenbezogenen Kriterien. CarAngebot behält sich vor, Anfragen bei Auffälligkeiten – etwa Spam, offensichtlich missbräuchlichen oder unvollständigen Inhalten – zu prüfen und von der Vermittlung auszuschließen. Ein Anspruch des Händlers auf eine bestimmte Anzahl oder Qualität an Anfragen besteht nicht.
(5) CarAngebot bietet keine Vermittlung von Finanzierungen, Leasing-Verträgen, Versicherungen oder Finanzanlagen an. CarAngebot ist weder Finanzdienstleister noch Kredit-, Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler.
Hinweis Aufbau-Phase: Die Händler-Registrierung ist geöffnet. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ab Registrierung. Einzelne Funktionen werden während der Aufbau-Phase schrittweise aktiviert.
(1) Die Registrierung als Händler erfolgt über das Händler-Portal unter Angabe der vollständigen Unternehmens- und Kontaktdaten sowie unter Hochladen eines gültigen Gewerbenachweises (siehe § 4).
(2) Mit Absenden der Registrierung gibt der Händler ein verbindliches Vertragsangebot ab. CarAngebot prüft das Angebot insbesondere im Hinblick auf den Gewerbenachweis und behält sich vor, die Annahme ohne Begründung abzulehnen.
(3) Der Vertrag kommt zustande mit der Freischaltung des Händler-Accounts durch CarAngebot, spätestens jedoch mit der ersten Übermittlung einer Anfrage an den Händler.
(4) Pro Unternehmen ist grundsätzlich nur ein Händler-Account zulässig. Mehrere Standorte können in Absprache mit CarAngebot abgebildet werden.
(1) Der Händler ist verpflichtet, vor Freischaltung seines Accounts einen gültigen Gewerbenachweis als PDF, JPG oder PNG (max. 5 MB) hochzuladen. Der Nachweis muss eine Tätigkeit im An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen umfassen und folgenden Anforderungen genügen:
Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO. Der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen ist nach § 38 Abs. 1 Nr. 1b GewO ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. CarAngebot setzt voraus, dass die zuständige Gewerbebehörde die persönliche Zuverlässigkeit des Händlers bzw. der vertretungsberechtigten Personen geprüft hat. Auf Verlangen von CarAngebot kann ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart 0) und/oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.
(2) Der Händler versichert, dass alle hochgeladenen Dokumente echt, gültig und auf das im Account angegebene Unternehmen ausgestellt sind.
(3) CarAngebot prüft den Gewerbenachweis vor Freischaltung. Bei Wegfall der Gewerbeberechtigung (z. B. Erlöschen, Untersagung, Insolvenz) ist der Händler verpflichtet, dies CarAngebot unverzüglich mitzuteilen. CarAngebot ist in diesem Fall berechtigt, den Account fristlos zu sperren.
(4) Hinweis zu weiteren Erlaubnissen: Sofern der Händler über den reinen Fahrzeughandel hinausgehende erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausübt (z. B. Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen oder Finanzanlagen), liegt es in der alleinigen Verantwortung des Händlers, die hierfür erforderlichen Erlaubnisse einzuholen. Über die Plattform CarAngebot werden ausschließlich Fahrzeug-Vermittlungen abgewickelt; eine Finanzierungs-, Versicherungs- oder Anlagevermittlung über die Plattform findet ausdrücklich nicht statt (siehe § 2 Abs. 5).
(5) Die Speicherung des Gewerbenachweises erfolgt in einem geschützten, händlerbezogenen Bereich der Cloud-Infrastruktur (Firebase Storage, EU-Rechenzentrum Frankfurt). Details zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.
(1) Für die Nutzung des Händler-Portals nach Ablauf der kostenlosen Testphase (§ 6) fallen folgende Entgelte an:
| Abo-Modell | Preis | Abrechnung |
|---|---|---|
| Monats-Abo | 39,00 € | monatlich im Voraus |
| Jahres-Abo | 390,00 € (entspricht 32,50 €/Monat) | jährlich im Voraus |
Hinweis zur Umsatzsteuer (Stand Juni 2026):
CarAngebot wird derzeit als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geführt. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Auf Rechnungen wird der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen" verwendet. Eine Vorsteuer-Erstattung ist für den Händler insoweit nicht möglich. Sollte CarAngebot zukünftig zur Regelbesteuerung wechseln, siehe § 5a.
Die vorstehenden Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine steuerliche Beratung. Der Händler ist eigenständig dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden zu erfüllen.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland). Es werden die von Stripe akzeptierten Zahlungsarten angeboten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift). Es gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Stripe.
(3) Die Zahlung wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch eingezogen, erstmals nach Ablauf der kostenlosen Testphase (§ 6) und nur, wenn der Händler bis dahin ein Abo-Modell ausgewählt und eine Zahlungsart hinterlegt hat. Bei nicht erfolgreicher Zahlung (z. B. Rücklastschrift, abgelaufene Karte) ist CarAngebot berechtigt, den Account vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung beglichen ist. Anfallende Bankgebühren oder Rücklastschrift-Kosten trägt der Händler.
(4) Der Händler erhält die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail bzw. zum Download im Händler-Portal. Mit Aktivierung des Accounts erklärt der Händler sein Einverständnis zum elektronischen Rechnungsversand.
(5) Preisänderungen werden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Händler hat das Recht, das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.
(1) CarAngebot betreibt die Plattform derzeit unter der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG). Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kleinunternehmer-Regelung wegfallen (z. B. durch Überschreiten der maßgeblichen Umsatzgrenzen) oder CarAngebot freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, wird CarAngebot ab dem Zeitpunkt des Wechsels die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % gesondert auf die Nettopreise hinzurechnen und in Rechnung stellen.
(2) Ankündigung: CarAngebot wird den Wechsel zur Regelbesteuerung mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) ankündigen. In dieser Ankündigung werden insbesondere mitgeteilt:
(3) Sonderkündigungsrecht: Der Händler hat das Recht, das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Wechsels außerordentlich und ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Ankündigung erklärt werden.
(4) Erklärt der Händler keine Kündigung innerhalb der Frist nach Absatz (3), gilt der Wechsel zur Regelbesteuerung als angenommen. Die nachfolgende Rechnungsstellung erfolgt mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer (Brutto-Rechnung). Der Händler ist in diesem Fall regelmäßig zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
(1) Neue Händler erhalten nach erfolgreicher Freischaltung eine kostenlose Testphase von 3 Monaten.
(2) Während der Testphase ist keine Hinterlegung von Zahlungsmitteln erforderlich. Der Händler hat vollen Zugriff auf alle Funktionen des Händler-Portals.
(3) Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Testphase wird der Händler per E-Mail darüber informiert. Möchte der Händler den Account weiternutzen, ist innerhalb der Testphase ein Abo-Modell (§ 5) zu wählen und die Zahlungsart bei Stripe zu hinterlegen. Erfolgt dies nicht, wird der Account am Ende der Testphase automatisch deaktiviert. Eine automatische Verlängerung in ein kostenpflichtiges Abo ohne aktive Auswahl des Händlers erfolgt nicht.
(4) Die kostenlose Testphase wird pro Unternehmen nur einmal gewährt.
(1) Monats-Abo: Das Monats-Abo verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Der Händler kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
(2) Jahres-Abo: Das Jahres-Abo läuft 12 Monate ab Aktivierung. Es verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils einen weiteren Monat zum Monats-Abo-Preis (39,00 €/Monat), sofern es nicht spätestens zum Ablauf der Jahresfrist gekündigt wurde. Eine Kündigung des Jahres-Abos vor Ablauf der 12 Monate ist nicht möglich (außer aus wichtigem Grund).
(3) Die Kündigung kann erfolgen über:
(4) Folgen der Kündigung:
(5) Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Der Händler schließt diesen Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB) und gilt für diesen Vertrag daher nicht.
Der Händler verpflichtet sich:
(1) Es ist dem Händler strikt untersagt, eine Privatperson außerhalb der CarAngebot-Plattform zu kontaktieren, bevor diese den Kontaktdaten ausdrücklich zugestimmt hat. Verboten ist insbesondere:
(2) Bei jedem nachweisbaren Verstoß gegen Absatz (1) ist CarAngebot berechtigt, den Account des Händlers fristlos zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche von CarAngebot oder Dritten nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Händler kann bei der Registrierung sowie jederzeit später in seinem Händler-Portal angeben, welche zusätzlichen Services er den Privatpersonen anbieten möchte (nachfolgend „Service-Optionen"). Diese Service-Optionen werden im Angebot des Händlers an die Privatperson als Selbstauskunft des Händlers angezeigt.
(2) Die in der Plattform vorgesehenen Service-Optionen umfassen aktuell insbesondere:
CarAngebot behält sich vor, die Liste der zur Verfügung stehenden Service-Optionen zu erweitern, zu ändern oder zu reduzieren. Eine Vermittlung von Finanzierungen, Leasing-Verträgen, Versicherungen oder Finanzanlagen erfolgt über die Plattform ausdrücklich nicht (siehe § 2 Abs. 5).
(3) Pflichten des Händlers im Zusammenhang mit Service-Optionen:
(4) Eigenverantwortliche Themenbereiche – Garantie: Sofern der Händler die Service-Option „Garantie" anbietet, beziehen sich solche Garantieleistungen ausschließlich auf Hersteller-Werksgarantien bzw. auf Garantieprodukte externer Garantieanbieter, die der Händler an die Privatperson vermittelt oder mitverkauft. CarAngebot ist kein Garantieanbieter und tritt nicht in Garantiefragen ein. Der Händler ist verpflichtet, gegenüber der Privatperson klar darzustellen, wer Garantieanbieter ist und welche Bedingungen gelten.
(5) Eigenverantwortliche Themenbereiche – Bürokratie/Abmeldeservice: Erbringt der Händler einen Abmeldeservice, geschieht dies in eigener Verantwortung. Der Händler ist insbesondere für die rechtssichere Abwicklung des Vorgangs bei der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde verantwortlich. Die für die Abmeldung benötigten Originaldokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie Kennzeichen) werden zwischen Privatperson und Händler direkt übergeben; CarAngebot ist hieran nicht beteiligt und speichert hierzu keine Daten.
(6) Konsequenzen bei Falschangaben: Aktiviert der Händler Service-Optionen, die er tatsächlich nicht erbringt oder anbietet, ist CarAngebot berechtigt, eine Verwarnung in Textform auszusprechen. Bei nachweislich wiederholter Nichterfüllung von im Profil aktivierten Service-Optionen ist CarAngebot berechtigt, den Account zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen (§ 14). Etwaige Schadensersatzansprüche von CarAngebot oder Dritten nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
(7) Werbung mit Service-Optionen: Der Händler darf außerhalb der Plattform nicht den Eindruck erwecken, dass CarAngebot ihm bestimmte Services garantiert oder absichert. Werbung mit Formulierungen wie „garantierter Abholservice durch CarAngebot" oder vergleichbar ist untersagt.
Hinweis – Beta-Funktion: Die Händler-zu-Händler-Vermittlung („H2H") befindet sich in der Aufbau-Phase. Funktionsumfang und Limits können sich während der Beta noch ändern.
(1) Gegenstand. Über die H2H-Funktion kann der Händler eigene Fahrzeuge aus seinem Bestand einstellen, um sie anderen registrierten Händlern zum Kauf anzubieten. Andere Händler können hierauf unverbindliche Angebote abgeben. CarAngebot tritt auch hier ausschließlich als Vermittler auf und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des zwischen den beteiligten Händlern zustande kommenden Kaufvertrags.
(2) Anonymität (Zwei-Phasen-Prinzip). Eingestellte Fahrzeuge werden anderen Händlern zunächst anonymisiert angezeigt – ohne Firmenname, Anschrift oder Kontaktdaten des einstellenden Händlers. Sichtbar sind in dieser Phase ausschließlich die Fahrzeugdaten, Fotos und die ungefähre Region (Postleitzahl).
(3) Freigabe der Identität. Die Identität (insbesondere Firmenname und Kontaktdaten) der beteiligten Händler wird erst nach Annahme eines Angebots wechselseitig offengelegt, damit die Parteien den Kauf direkt untereinander abwickeln können. Vor der Annahme bleibt der einstellende Händler anonym. Die Freigabe wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.
(4) Umgehungsverbot. Es ist untersagt, die Anonymität vor der Angebotsannahme zu umgehen – insbesondere durch den Versuch, den einstellenden Händler anhand von Fahrzeugmerkmalen (z. B. Fahrzeug-Identifikationsnummer, Kennzeichen, individuelle Fotos) außerhalb der Plattform zu identifizieren oder zu kontaktieren. § 10 gilt entsprechend.
(5) Limit in der Beta-Phase. Während der Aufbau-Phase kann jeder Händler maximal 10 eigene Fahrzeuge pro Kalendermonat über die H2H-Funktion einstellen. Dieses Limit dient der Stabilität der Plattform in der Beta-Phase und stellt keine dauerhafte Zusage dar. CarAngebot kann das Limit künftig anpassen oder eine Erweiterung als kostenpflichtige Zusatzfunktion anbieten; eine solche Änderung wird gemäß § 17 angekündigt.
(6) Pflichten des einstellenden Händlers. Der einstellende Händler sichert zu, dass er Eigentümer des Fahrzeugs oder zu dessen Veräußerung berechtigt ist und dass die eingestellten Angaben und Fotos wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Die übrigen Händlerpflichten (§ 9) gelten entsprechend.
(7) Verhältnis der Händler untereinander. Der Kaufvertrag über ein im H2H-Bereich eingestelltes Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen den beteiligten Händlern (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) zustande. Gewährleistung, Zahlung, Übergabe und sonstige Konditionen richten sich allein nach der Vereinbarung zwischen diesen Händlern sowie den gesetzlichen Vorschriften. CarAngebot übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Fahrzeugangaben, die Bonität der Beteiligten oder das Zustandekommen bzw. die Erfüllung des Kaufvertrags. § 16 gilt entsprechend.
(1) Der Händler erhält im Rahmen der Vermittlung personenbezogene Daten der Privatperson – im Regelfall die E-Mail-Adresse sowie, soweit von der Privatperson freiwillig hinterlegt, eine Telefonnummer oder ein Name. Im Rahmen der Händler-zu-Händler-Vermittlung (§ 11a) erhält der Händler nach Angebotsannahme zudem die Identitäts- und Kontaktdaten des jeweils anderen Händlers. Hinsichtlich der ihm übermittelten personenbezogenen Daten ist der Händler eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Der Händler darf diese Daten ausschließlich zum Zweck der konkreten Fahrzeugvermittlung und -abwicklung verwenden. Insbesondere ist untersagt:
(3) Der Händler stellt sicher, dass er sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten als Verantwortlicher (insbesondere Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO, Sicherheit der Verarbeitung, Auskunfts- und Löschrechte) eigenständig erfüllt.
(4) Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ist CarAngebot berechtigt, den Account zu sperren. Der Händler stellt CarAngebot von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.
(1) Der Händler darf in eigener Werbung darauf hinweisen, dass er Partner-Händler bei CarAngebot ist.
(2) Die Verwendung des CarAngebot-Logos, des Schriftzugs oder anderer geschützter Kennzeichen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CarAngebot. CarAngebot kann ein Händler-Logo-Paket bereitstellen.
(3) Untersagt ist jede Verwendung der Marke „CarAngebot" in einer Weise, die geeignet ist, falsche Eindrücke über die Geschäftsbeziehung zu erwecken (z. B. „offizieller CarAngebot-Händler", sofern eine solche Stufe nicht ausdrücklich vereinbart wurde).
(1) CarAngebot ist berechtigt, den Account des Händlers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei:
(2) In leichteren Fällen wird CarAngebot zunächst eine Verwarnung in Textform aussprechen.
(3) Bereits gezahlte Entgelte werden bei einer außerordentlichen Kündigung aus einem vom Händler zu vertretenden Grund nicht zurückerstattet.
(4) Etwaige Schadensersatzansprüche von CarAngebot oder Dritten nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleiben von einer Sperrung oder Kündigung unberührt.
(1) CarAngebot bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle externer Dienstleister (z. B. Firebase, Stripe, EmailJS) zu zeitweisen Einschränkungen führen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – vorab über das Händler-Portal oder per E-Mail angekündigt.
(3) Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeitsgarantie wird nicht gegeben.
(1) CarAngebot haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet CarAngebot nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist hierbei der Höhe nach beschränkt auf die im Jahr vor dem schadensauslösenden Ereignis von dem betroffenen Händler an CarAngebot gezahlte Vergütung. Hat der Händler im maßgeblichen Zeitraum keine oder nur eine geringe Vergütung an CarAngebot gezahlt (insbesondere während einer kostenlosen Testphase), bleibt es bei der Begrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Vermittlungserfolge oder mittelbare Schäden – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Inhalte, Verhalten oder Bonität von Privatpersonen sowie für die Echtheit von Anfragen wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. CarAngebot prüft Anfragen vor Versand auf offensichtliche Mängel, schuldet jedoch keine umfassende Verifizierung.
(5) Haftungsausschluss für Service-Optionen der Händler: CarAngebot übernimmt keine Haftung für die Erfüllung, Qualität, Pünktlichkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Händler im Profil angegebenen Service-Optionen (insbesondere Abholservice, Abmeldeservice, Inzahlungnahme, Garantie und Termine). Diese Leistungen werden ausschließlich zwischen Händler und Privatperson erbracht; etwaige Ansprüche der Privatperson sind unmittelbar gegen den Händler zu richten.
(6) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CarAngebot.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) CarAngebot ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich wird und die Änderungen das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags nicht zulasten des Händlers wesentlich verschieben. Eine Änderung ist insbesondere erforderlich bei:
(2) Nicht wesentliche Änderungen (Zustimmungsfiktion): Bei Änderungen, die das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags nicht zum Nachteil des Händlers verschieben (insbesondere bei klarstellenden Anpassungen, technischen Aktualisierungen oder Anpassungen aufgrund geänderter Gesetzeslage), werden die Änderungen dem Händler mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail in Textform mitgeteilt. Die geänderten Klauseln werden in der Mitteilung in zusammengefasster Form oder im Wortlaut hervorgehoben dargestellt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Händler ihnen nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht wird CarAngebot in der Mitteilung gesondert und deutlich hinweisen.
(3) Wesentliche Änderungen (aktive Zustimmung erforderlich): Bei Änderungen, die das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags zulasten des Händlers verschieben können – insbesondere bei Änderungen der Preise, der Hauptpflichten der Parteien, der Vertragslaufzeit, der Haftungsregelungen oder der Kündigungsmöglichkeiten – ist eine ausdrückliche, aktive Zustimmung des Händlers in Textform erforderlich. Eine Zustimmungsfiktion (gemäß Absatz 2) findet bei wesentlichen Änderungen nicht statt.
(4) Sonderkündigungsrecht: Widerspricht der Händler einer Änderung nach Absatz (2) oder verweigert er die Zustimmung zu einer wesentlichen Änderung nach Absatz (3), hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
(5) Bis zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung nach Absatz (4) bzw. bis zum Inkrafttreten zustimmungsfähig genehmigter Änderungen gilt die bisherige Fassung der AGB unverändert weiter.
(1) Gemäß § 36 des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weisen wir darauf hin: CarAngebot ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Da diese AGB ausschließlich für gewerbliche Händler (B2B) gelten, hat diese Information primär informatorischen Charakter; das VSBG findet im B2B-Verhältnis grundsätzlich keine Anwendung.
(3) Unsere E-Mail-Adresse für Anfragen und Streitfälle lautet: info@carangebot.de – wir bemühen uns, Anliegen unserer Händler im direkten Dialog zu lösen.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Miltenberg, sofern der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CarAngebot ist berechtigt, den Händler auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Schriftform / Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.